Ohne Zuschauer und ohne Doppel
Gepostet am 29.10.2020 10:35 von Abteilung TischtennisDie Stadt Erfurt hat u. a. erlassen, dass Sportveranstaltungen ab sofort ohne Zuschauer stattfinden müssen.
An diesem Wochenende finden folgende Spiele statt:
Freitag, 30.10.20, Damen TTZ Sponeta Erfurt 19:30 Uhr
Sonntag, 01.11.20, 1. Herren TTSV Herbsleben 10:00 Uhr
Diese Spiele werden noch mit den Doppeln gespielt.
Ab Montag, den 02.11.2020, wird es dann folgende wichtigen Änderungen geben:
Es werden keine Doppel mehr gespielt. Dafür werden alle Einzel ausgetragen.
Die Festlegung des TTTV dazu gebe ich euch nachfolgend bekannt:
Stand: 28.10.2020
Das Entscheidungsgremium im TTTV verfolgt die aktuelle Pandemieentwicklung sowie die zahlreichen neuen Allgemeinverfügungen der Thüringer Gebietskörperschaften ebenso eng wie die bundesweite Entwicklung und steht darüber hinaus in regelmäßigem und engem Austausch mit dem DTTB. Oberste Priorität hat dabei die Fortsetzung des Mannschaftsspielbetriebs im TTTV unter bestmöglicher Wahrung der Gesundheit aller am Spielbetrieb Beteiligter. Aufgrund der sich in den letzten Tagen verschärften Pandemiesituation im Freistaat Thüringen, die regional zwar unterschiedlich ist, hat das Entscheidungsgremium am Mittwoch, den 28.10.2020, folgende Festlegungen für den Spielbetrieb des TTTV getroffen:
- Die Austragung von Doppeln in allen im TTTV zur Anwendung kommenden Spielsystemen wird ab Montag, dem 02.11.2020, gemäß Abschnitt M, Punkt 6 der bundeseinheitlichen Wettspielordnung für alle Mannschaftswettkämpfe der Vorrunde ausgesetzt. Dementsprechend werden ab diesem Datum in allen Mannschaftswettkämpfen alle Einzel ausgetragen. Es erfolgt kein Abbruch der Partie beim Erreichen des Siegpunkts durch eine der beiden beteiligten Mannschaften. Das Spielerfassungssystem Click-TT wird dieser geänderten Situation angepasst.
- Ab Montag, dem 02.11.2020, entfallen Geldstrafen und Gebühren für alle Mannschaftswettkämpfe der Vorrunde für folgende Tatbestände: einvernehmliche Spielnachverlegungen (WO G, 6.2/GO 1), das unvollständige Antreten in geringerer Mannschaftsstärke als der Sollstärke (WO I, 5.9/GO 4) und das Nichtantreten zu Mannschaftswettkämpfen (WO I, 5.12/GO 4). Das Entscheidungsgremium appelliert darüber hinaus an alle Beteiligten, bei auftretenden Verlegungswünschen, Anfragen zu Heimrechttausch etc. größtmögliche Sportlichkeit, Fairness und Flexibilität walten zu lassen, um so die Fortführung des Mannschaftsspielbetriebs im TTTV nicht zu gefährden.
Kle